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Infos zum FSJ und BFD

Informationen zu den Freiwilligendiensten

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Was ist ein Freiwilligendienst?

Ein Freiwilligendienst ist ein freiwilliger Einsatz in einer gemeinwohlorientierten Einrichtung in einem zeitlich festgelegten Rahmen. In der Regel wird dieser Einsatz ganztägig geleistet. Freiwillige erhalten ein Taschengeld sowie einen Zuschuss zu Unterkunft, Verpflegung. Ein Freiwilligendienst ist immer auch mit Bildungsseminaren verbunden.

Wie lange dauert ein Freiwilligendienst?

FSJ und BFD sind für eine Dauer von 12 Monaten vorgesehen. Die Mindestdauer beträgt 6 Monate, eine Verlängerung auf 18 Monate ist möglich.

Gibt es Altersbeschränkungen?

Grundsätzlich sind ein Freiwilliges Soziales Jahr und ein Bundesfreiwilligendienst mit vollendeter Vollzeitschulpflicht (in Sachsen 9 Jahre), also i.d.R. ab 16 Jahren möglich. Das FSJ kann bis zum vollendeten 26. Lebensjahr absolviert werden. Ein BFD ist auch darüber hinaus möglich, auch bis ins Rentenalter.

Wie viel Taschengeld bekomme ich im Freiwilligendienst?

Du erhälst ein monatliches Taschengeld sowie eine Pauschale für Unterkunft und Verpflegung.  Taschengeld und Pauschale zusammen betragen 415 Euro im Monat bei einem Vollzeitdienst für unter 27-Jährige.

Bin ich im Freiwilligendienst krankenversichert?

FSJ und BFD sind sozialversicherungspflichtig. Es werden Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung durch die Einsatzstelle gezahlt.

Kann ich noch (staatliche) Leistungen beziehen, wie z. B. Bürgergeld, Wohngeld und Kindergeld?

Bürgergeld: Freiwillige im FSJ und BFD können ergänzende Leistungen zum Lebensunterhalt beantragen. Ob ein Anspruch besteht, prüft die zuständige ARGE der Bundesagentur für Arbeit.

Wohngeld: Der Erhalt von Wohngeld ist von der Miethöhe und dem verfügbaren Einkommen abhängig. Zuständig für etwaige Ansprüche ist die örtliche Wohngeldbehörde.

Kindergeld: Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr besteht i.d.R. auch für Freiwillige im FSJ und BFD ein Kindergeldanspruch, gemäß Bundeskindergeldgesetz.

Weitere Informationen zu Sozialleistungen im Freiwilligendienst gibt es hier: Sozialleistungen_für_Freiwillige

Bekommen Freiwillige Vergünstigungen?

Seit 01.01.23 erhalten Freiwillige im FSJ und BFD ein Bildungsticket und damit eine Ermäßigung im öffentlichen Personennahverkehr. Das Bildungsticket kostet 15 €.  Als Berechtigungsnachweis gilt der FSJ- bzw. BFD-Ausweis. Mehr Infos gibt es auf der Seite der Leipziger Verkehrsbetriebe Leipziger Verkehrsbetriebe.

Darüber hinaus gibt es auch in vielen Kultureinrichtungen (Museum, Kinos etc.) Vergünstigungen, eine Auswahl findest du auf der Seite www.für-freiwillige.de

Wie sind die Arbeitszeiten im Freiwilligendienst und wie viele Urlaubstage habe ich im FSJ/BFD?

Der Freiwilligendienst wird in Vollzeit absolviert. Die wöchentliche Arbeitszeit ist maximal 40 Stunden. In vielen Einsatzstellen gilt ab 01.01.23 die 39 Stunden Woche. Für Freiwillige ab dem 27. Lebensjahr  ist ein Bundesfreiwilligendienst auch in Teilzeit möglich. In begründeten Ausnahmefällen ist auch ein Freiwilligendienst auch für unter 27-Jährige möglich.

In einigen Einsatzstellen ist ein Einsatz an maximal zwei Wochenenden im Monat möglich.  Für die Tätigkeit an Sonn- und Feiertagen gibt es 150% Freizeitausgleich.

Der Urlaubsanspruch für einen 12-monatigen Freiwilligendienst richtet sich nach der Einsatzstelle (mindestens 26 Tage und bis zu 32 Tagen).

Wo kann ich meinen Freiwillgendienst absolvieren?

Wir bieten Einsatzplätze in der Altenpflege und Senior*innenenbetreuung, in Kindertageseinrichtungen/ Schulen/ Hort, in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung und psychosozialen Hilfen, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Krankenpflege, in der Unterstützung in Verwaltung und Hausmeistertätigkeiten und anderen Einsatzbereichen. Eine Übersicht unserer Einsatzstellen findet du hier.

Was hat es mit den begleitenden Bildungsseminaren auf sich?

Freiwillige unter 27 Jahren nehmen an 25 Bildungstagen teil. Diese finden als Blockwochen (Einführungs-, Zwischen- und Abschlussseminar) mit jeweils 5 Seminartagen statt.

Freiwillige im BFD nehmen als Zwischenseminar an einem 5-tägigen Seminar zur politischen Bildung in einem Bildungszentrum des Bundesamtes (BAFzA) teil.
Freiwillige im BFD ab dem 27. Lebensjahr nehmen bei einem 12-monatigen Freiwilligendienst an mindestens 12 Bildungstagen teil.

Wie werde ich im Freiwilligendienst begleitet?

Mentor:in – In der Einsatzstelle ist der/die Mentor:in Ansprechperson bei der Einarbeitung und für Fragen und Probleme vor Ort.

Pädagogische Begleitung – Das Team Freiwilligendienste begleitet die Freiwilligen während des FSJ bzw. des BFD, ist Ansprechperson für Sorgen und Probleme rund um den Freiwilligendienst und für persönliche Beratung. Weiterhin beinhaltet die pädagogische Begleitung die Durchführung der Seminare sowie die Zusammenarbeit mit den Einsatzstellen

Wie melde ich mich zum Freiwilligendienst an und wie finde ich eine passende Einsatzstelle?

Zunächst meldest du bei uns dein Interesse an einem Freiwilligendienst über das Anmeldeformular hier an. Wir laden dich dann zu einem Info-Gespräch ein, bei dem wir uns gegenseitig kennenlernen und du deine Fragen loswerden kannst. Im Anschluss suchen wir gemeinsam eine passende Stelle für dich heraus. Gerne kannst du auch schon einen Einsatzwunsch mitbringen. Einen Überblick unserer Einsatzstellen findest du hier.

Danach hospitierst du für mindestens einen Tag in deiner Wunscheinsatzstelle. Die Hospitation dient dazu, im Vorfeld die Einsatzstelle kennenzulernen und einen Einblick in das zukünftige Einsatzgebiet mit seinen Aufgaben zu bekommen

Mit wem wird dann der Vertrag geschlossen?

Über die Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres wird eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Freiwilligen, Herbie e.V. und der Einsatzstelle geschlossen.

Im Bundesfreiwilligendienst wird diese Vereinbarung zwischen den Freiwilligen und dem Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) geschlossen.

Was brauche ich vor Beginn des Freiwilligendienst?

Vor Dienstbeginn muss ein ärztliches Attest samt Überprüfung des Impfstatus und in einigen Bereichen ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden.

In einigen Arbeitsfeldern gibt es Impfungen, welche unbedingt notwendig sind.  Zum Beispiel die Masern- , Hepatitis A und B und ab 15.03.2022 die Covid-19- Schutzimpfung.

Für die Auszahlung von Taschengeld sowie Zuschüsse zu Unterkunft und Verpflegung ist zudem der Nachweis über die Lohnsteuermerkmale und die Steueridentifikationsnummer notwendig. Der Nachweis wird durch das Bürgeramt oder das zuständige Finanzamt erstellt.

Kann ich während dem Freiwilligendienst Termine zu Bewerbungszwecken wahrnehmen?

Eine Freistellung für Bewerbungsgespräche ist – bis zu 3 Tage im Freiwilligendienstjahr – in Absprache mit der Einsatzstelle und Herbie e.V. möglich. Stellt dafür einen formlosen schriftlichen Antrag und legt eine Kopie der Einladung zum Bewerbungsgespräch vor.

Lasst euch dann über die Teilnahme von der Ausbildungsstelle einen Nachweis darüber geben und legt diesen ebenfalls in der Einsatzstelle und/oder bei Herbie e.V. vor.

Ich möchte mein FSJ oder BFD beenden, was muss ich tun?

Die Vereinbarung über ein FSJ oder BFD kann im Rahmen der vertraglich festgelegten Fristen gekündigt werden (i.d.R. 4 Wochen). Darüber hinaus kann eine Vereinbarung aus wichtigem Grund (z. B. Aufnahme einer Ausbildung, eines Studiums) im gegenseitigem Einvernehmen aufgehoben werden.

Bekomme ich nach meinem Freiwilligendienst ein Zeugnis?

Nach erfolgreicher Beendigung des FSJ bzw. BFD erstellt die Einsatzstelle auf Antrag ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

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Telefon: 0341-4299403
Fax: 0341-4226780
E-mail: freiwilligendienste@herbie-leipzig.de

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