Infos zum FSJ und BFD

Informationen zu den Freiwilligendiensten

Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Ein Freiwilligendienst ist ein freiwilliger Einsatz in einer gemeinwohlorientierten Einrichtung in einem zeitlich festgelegten Rahmen. In der Regel wird dieser Einsatz ganztägig geleistet. Freiwillige erhalten ein Taschengeld sowie einen Zuschuss zu Unterkunft, Verpflegung. Ein Freiwilligendienst ist immer auch mit Bildungsseminaren verbunden.

FSJ und BFD sind für eine Dauer von 12 Monaten vorgesehen. Die Mindestdauer beträgt 6 Monate, eine Verlängerung auf 18 Monate ist möglich.

Grundsätzlich sind ein Freiwilliges Soziales Jahr und ein Bundesfreiwilligendienst mit vollendeter Vollzeitschulpflicht (in Sachsen 9 Jahre), also i.d.R. ab 16 Jahren möglich. Das FSJ kann bis zum vollendeten 26. Lebensjahr absolviert werden. Ein BFD ist auch darüber hinaus möglich, auch bis ins Rentenalter.

Du erhältst ein monatliches Taschengeld in Höhe von 425 € bei einer 35 h/Woche.

Freiwillige im FSJ und BFD werden grundsätzlich in einer gesetzlichen Krankenkasse ihrer Wahl versichert. Der Verbleib in der Familienversicherung ist für diese Zeit des Freiwilligendienstes nicht möglich. Die Beiträge werden von der Einsatzstelle übernommen.

Sofern Freiwillige Bürgergeld beziehen, so sind das Taschengeld und eventuelle andere Leistungen (zum Beispiel unentgeltliche Verpflegung oder unentgeltliche Unterkunft oder jeweilige Geldersatzleistungen) grundsätzlich als Einnahmen zu betrachten und anzurechnen. Von der Anrechnung ausgenommen (§11b Absatz 2b SGB II, § 82 Absatz 2 SGB XII) ist ein Taschengeldfreibetrag

  • für Freiwillige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in Höhe von 556 Euro monatlich (Stand 30.04.25),
  • für Freiwillige ab der Vollendung des 25. Lebensjahres in Höhe von 250 Euro monatlich (Stand 30.04.25).

Mit Beginn des Freiwilligenwilligendienstes erhältst du einen Freiwilligendienstausweis.

Seit 01.01.23 erhalten Freiwillige im FSJ und BFD ein Bildungsticket und damit eine Ermäßigung im öffentlichen Personennahverkehr. Das Bildungsticket kostet 15 € für den sächsischen MDV.  Als Berechtigungsnachweis gilt der FSJ- bzw. BFD-Ausweis. Mehr Infos gibt es auf der Seite der Leipziger Verkehrsbetriebe Leipziger Verkehrsbetriebe.

Darüber hinaus gibt es auch in vielen Kultureinrichtungen (Museum, Kinos etc.) Vergünstigungen, eine Auswahl findest du auf der Seite www.freiwillig-ja.de

Der Freiwilligendienst ist in Vollzeit und Teilzeit möglich. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt maximal 35 Stunden.

Für die Tätigkeit an Sonn- und Feiertagen gibt es 150% Freizeitausgleich.

Der Urlaubsanspruch für einen 12-monatigen Freiwilligendienst richtet sich nach der Einsatzstelle (mindestens 28 Tage und bis zu 32 Tagen).

Wir bieten Einsatzplätze in der Altenpflege und Senior*innenenbetreuung, in Kindertageseinrichtungen/ Schulen/ Hort, in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung und psychosozialen Hilfen, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Krankenpflege, in der Unterstützung in Verwaltung und Hausmeistertätigkeiten und anderen Einsatzbereichen. Eine Übersicht unserer Einsatzstellen findet du hier.

Freiwillige unter 27 Jahren nehmen an 25 Bildungstagen teil. Diese finden als Blockwochen (Einführungs-, Zwischen- und Abschlussseminar) mit jeweils 5 Seminartagen statt.

Freiwillige im BFD nehmen als Zwischenseminar an einem 5-tägigen Seminar zur politischen Bildung in einem Bildungszentrum des Bundesamtes (BAFzA) teil.
Freiwillige im BFD ab dem 27. Lebensjahr nehmen bei einem 12-monatigen Freiwilligendienst an mindestens 12 Bildungstagen teil.

Mentor:in – In der Einsatzstelle ist der/die Mentor:in Ansprechperson bei der Einarbeitung und für Fragen und Probleme vor Ort.

Pädagogische Begleitung – Das Team Freiwilligendienste begleitet die Freiwilligen während des FSJ bzw. des BFD, ist Ansprechperson für Sorgen und Probleme rund um den Freiwilligendienst und für persönliche Beratung. Weiterhin beinhaltet die pädagogische Begleitung die Durchführung der Seminare sowie die Zusammenarbeit mit den Einsatzstellen

Zunächst meldest du bei uns dein Interesse an einem Freiwilligendienst über das Anmeldeformular hier an. Wir laden dich dann zu einem Info-Gespräch ein, bei dem wir uns gegenseitig kennenlernen und du deine Fragen loswerden kannst. Im Anschluss suchen wir gemeinsam eine passende Stelle für dich heraus. Gerne kannst du auch schon einen Einsatzwunsch mitbringen. Einen Überblick unserer Einsatzstellen findest du hier.

Danach hospitierst du für mindestens einen Tag in deiner Wunscheinsatzstelle. Die Hospitation dient dazu, im Vorfeld die Einsatzstelle kennenzulernen und einen Einblick in das zukünftige Einsatzgebiet mit seinen Aufgaben zu bekommen

Über die Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres wird eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Freiwilligen, Herbie e.V. und der Einsatzstelle geschlossen.

Im Bundesfreiwilligendienst wird diese Vereinbarung zwischen den Freiwilligen und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) geschlossen.

Vor Dienstbeginn muss ein ärztliches Attest samt Überprüfung des Impfstatus und in einigen Bereichen ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden.

In einigen Arbeitsfeldern gibt es Impfungen, welche unbedingt notwendig sind.  Zum Beispiel die Masern- , Hepatitis A und B und ab 15.03.2022 die Covid-19- Schutzimpfung.

Für die Auszahlung von Taschengeld sowie Zuschüsse zu Unterkunft und Verpflegung ist zudem der Nachweis über die Lohnsteuermerkmale und die Steueridentifikationsnummer notwendig. Der Nachweis wird durch das Bürgeramt oder das zuständige Finanzamt erstellt.

Eine Freistellung für Bewerbungsgespräche ist – bis zu 3 Tage im Freiwilligendienstjahr – in Absprache mit der Einsatzstelle und Herbie e.V. möglich. Stellt dafür einen formlosen schriftlichen Antrag und legt eine Kopie der Einladung zum Bewerbungsgespräch vor.

Lasst euch dann über die Teilnahme von der Ausbildungsstelle einen Nachweis darüber geben und legt diesen ebenfalls in der Einsatzstelle und/oder bei Herbie e.V. vor.

Die Vereinbarung über ein FSJ oder BFD kann im Rahmen der vertraglich festgelegten Fristen gekündigt werden (i.d.R. 4 Wochen). Darüber hinaus kann eine Vereinbarung aus wichtigem Grund (z. B. Aufnahme einer Ausbildung, eines Studiums) im gegenseitigem Einvernehmen aufgehoben werden.

Nach erfolgreicher Beendigung des FSJ bzw. BFD erstellt die Einsatzstelle auf Antrag ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Für Freiwillige mit eigener Haushaltsführung besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren. Diese kann jedoch beantragt werden, wenn zusätzlich zu den Leistungen im Freiwilligendienst Sozialleistungen wie z.B. Grundsicherung oder Bürgergeld gezahlt werden.

Der Erhalt von Wohngeld ist von der Miethöhe und dem verfügbaren Einkommen abhängig. Zuständig für etwaige Ansprüche ist die örtliche Wohngeldbehörde.

Bis zum vollendeten 25. Lebensjahr besteht i.d.R. auch für Freiwillige im FSJ und BFD ein Kindergeldanspruch, gemäß Bundeskindergeldgesetz.

Weitere Informationen zu Sozialleistungen im Freiwilligendienst gibt es von der Fachstelle Freiwilligendienste hier: Sozialleistungen_für_Freiwillige

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Kontakt Freiwilligendienste

Telefon: 0341-268 264 14
Mo-Mi 9-16 Uhr, Do 11-15 Uhr, Fr 9-15 Uhr

E-mail: freiwilligendienste@herbie-leipzig.de
Instagram: freiwilligendienste.leipzig

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