Freiwilligendienst in Deutschland

Informationen für Personen aus dem Ausland

ACHTUNG!

Aktuell vermitteln wir keinen Freiwilligendienst an Freiwillige aus dem Ausland.

Nein, wir haben keine Unterkunft die wir dir anbieten können. Wenn du mit Visum in Deutschland bist oder nach Deutschland einreist, benötigst du eine kostenlose Unterkunft.

Es ist sehr wichtig, dass du bereits Deutsch sprichst. Das Leben in Deutschland findet auf Deutsch statt. Du benötigst Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1. Weil du arbeitest mit Menschen, die häufig keine Fremdsprache sprechen.

Ja, du kannst einen Freiwilligendienst machen, wenn du schon in Deutschland als Au Pair arbeitest.

Bitte beachte: Du brauchst ein neues Visum – Visum zur Aufnahme eines Freiwilligendienstes. Dein FSJ muss direkt nach Ende deines Au Pairs beginnen. Geh zu deiner lokalen Ausländerbehörde und beantrage dort eine neue Aufenthaltserlaubnis für dein FSJ oder BFD.

Du erhältst ein monatliches Taschengeld in Höhe von 425 € bei einer 35 h/Woche.

Freiwillige im FSJ und BFD werden grundsätzlich in einer gesetzlichen Krankenkasse  versichert.

  • Du brauchst eine FSJ-Vereinbarung oder BFD-Vereinbarung- siehe auch „Mit wem wird der Vertrag geschlossen?“
  • Du vereinbarst einen persönlichen Termin in der deutschen Botschaft oder Konsulat in deinem Heimatland.
  • Du organisierst alle Dokumente für deinen Termin in der Botschaft.
  • Informiere dich auf der Website deiner Botschaft. Dort kannst du lesen, welche Unterlagen und Übersetzungen du brauchst.
  • Du musst der Botschaft erklären, warum du einen Freiwilligendienst in Deutschland machen möchtest. Deshalb brauchst du ein Motivationsschreiben, in dem du erklärst, wie dir der Freiwilligendienst beruflich und persönlich in der Zukunft hilft und was deine Zukunftspläne in deinem Heimatland sind.
  • Bitte plane viel Zeit ein. Ein Visum dauert oft mehrere Wochen oder Monate. Bei deinem Visum musst du beachten, ab wann es gültig ist. Bevor du deinen Dienst beginnst, muss dein Visum mindestens einen Tag vorher gültig sein.
  • Hier findest du Informationen

Nein, du darfst neben dem Freiwiligendienst keine weitere Arbeit haben. Dein Visum ist nur für den Freiwilligendienst.

Der Freiwilligendienst ist in Vollzeit und Teilzeit möglich. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt maximal 35 Stunden.

Für die Tätigkeit an Sonn- und Feiertagen gibt es 150% Freizeitausgleich.

Der Urlaubsanspruch für einen 12-monatigen Freiwilligendienst richtet sich nach der Einsatzstelle (mindestens 28 Tage und bis zu 32 Tagen).

Nein, du bezahlst die Kosten für Flug oder Bahnfahrt nach Deutschland selbst.

Über die Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres wird eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Freiwilligen, Herbie e.V. und der Einsatzstelle geschlossen.

Im Bundesfreiwilligendienst wird diese Vereinbarung zwischen den Freiwilligen und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) geschlossen.

Freiwillige unter 27 Jahren nehmen an 25 Bildungstagen teil. Diese finden als Blockwochen (Einführungs-, Zwischen- und Abschlussseminar) mit jeweils 5 Seminartagen statt.

Freiwillige im BFD nehmen als Zwischenseminar an einem 5-tägigen Seminar zur politischen Bildung in einem Bildungszentrum des Bundesamtes (BAFzA) teil.
Freiwillige im BFD ab dem 27. Lebensjahr nehmen bei einem 12-monatigen Freiwilligendienst an mindestens 12 Bildungstagen teil.

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