FAQ
Alter
Das FSJ ist grundsätzlich für interessierte Jugendliche und junge Volljährige mit einem Alter von 16 bis 26 Jahren möglich, sofern sie nicht bereits einen Freiwilligendienst absolviert haben.
Arbeitszeiten
Die Arbeitszeiten richten sich nach Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Für euch bedeutet das, dass ihr in der Regel 40 Stunden pro Woche arbeitet, wobei Arbeit im Schichtdienst, je nach Einsatzstelle, möglich ist. Während des FSJ führt ihr einen monatlichen Arbeitszeitnachweis, welchen ihr von der Einsatzstelle gegenzeichnen lasst uns in regelmäßigen Abständen vorlegt. Seminarzeiten gelten als Arbeitszeiten.
Ausländische Freiwillige
Auch für ausländische Jugendliche ist der Zugang zum FSJ möglich. Grundvoraussetzung sind Deutschkenntnisse, welche gewährleisten, dass
der Freiwillige sich auf seiner Einsatzstelle sowie in den Seminaren verständigen kann. Für Nicht-EU-Bürger gilt, dass sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben und über ein Visum (Aufenthaltsberechtigung) verfügen. Eine Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich
Bescheinigung
Sowohl über die Teilnahme am FSJ und über die Anzahl und Themen der Seminartage erhaltet ihr nach Beendigung des FSJ eine Bescheinigung.
Dauer
Das FSJ dauert in der Regel 12 Monate. Es sollte mindestens 6 Monate absolviert werden und kann auf 18 Monate verlängert werden.
Das FSJ beginnt immer am 01.09. des Jahres und endet am 31.08. des Folgejahres. In Ausnahmefällen ist ein verspäteter Einstieg möglich.
Fahrtkosten
Als FSJler erhaltet ihr, wie Schüler und Auszubildende, Fahrtkostenermäßigungen im öffentlichen Personennahverkehr. Als Berechtigungsnachweis gilt euer FSJ-Ausweis oder eine entsprechende Bescheinigung über die Ableistung des FSJs.
Kindergeld
Ihr erhaltet staatl. Kindergeld entsprechend des Bundeskindergeldgesetzes.
Kündigung
Als Freiwillige im FSJ verpflichtet ihr euch für die Dauer des FSJ vertraglich. Eine Kündigung ist nur aus gewichtigen Gründen, z.B. bei Erhalt eines Studien- oder Ausbildungsplatzes, mit entsprechendem Nachweis möglich. Die Kündigung muss unter Einhaltung der vertraglich festgelegten Kündigungsfristen schriftlich bei uns und der Einsatzstelle eingehen.
Lohnsteuerkarte
Die Lohnsteuerkarte erhaltet ihr beim Bürger- bzw. Einwohnermeldeamt. Sie muss uns vor Beginn des FSJ vorliegen.
Eure persönliche Identifikationsnummer muss ebenfalls vorliegen.
Mentor
In den Einsatzstellen ist ein Mentor für dich zuständig, welcher dich in die Arbeitsaufgaben einweist und bei Fragen und Problemen dein Ansprechpartner vor Ort ist.
Probearbeitstag
Damit du dir im Vorfeld deine Einsatzstelle anschauen kannst und auch sie dich kennenlernen können, absolvierst du vor Abschluss der Vereinbarung einen Probearbeitstag. Hier hast du die Möglichkeit einen Einblick in dein zukünftiges Einsatzgebietz mit seinen Aufgaben zu bekommen.
Sozialversicherungsbeiträge
Während eurer Zeit im FSJ seid ihr Mitglied in der gesetzlichen Unfall-, Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Grundlage der Berechnung der Beiträge ergibt sich aus dem monatlichen Entgelt der FSJ-Tätigkeit. Die Sozialversicherungsnummer bekommt ihr von der Krankenkasse und muss uns vor Beginn des FSJ vorliegen.
Taschengeld
Ihr erhaltet eine monatliche Aufwandsentschädigung. Diese setzt sich aus Taschengeld und einer Pauschale für Unterkunft und Verpflegung zusammen.
Vereinbarung
Vor Beginn des FSJ schließt ihr eine schriftliche Vereinbarung mit uns als Träger und der Einsatzstelle ab.
Wohngeld
Der Erhalt von Wohngeld ist von der Miethöhe und dem verfügbaren Einkommen abhängig, kann aber beantragt werden. Zuständig für etwaige Ansprüche ist die örtliche Wohngeldbehörde.
Zeugnis
Nach Beendigung des FSJ könnt ihr ein Zeugnis bei uns beantragen. Dieses wird einvernehmlich mit der Einsatzstelle erstellt.
