Hilfe für junge Volljährige/Nachbetreuung (§41 SGB VIII)
Diese Form der Hilfe zur Erziehung unterstützt den jungen Volljährigen im Alter von 18-21 Jahren bei der selbständigen Gestaltung des eigenen Lebens und bei seiner/ ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit.
Die Ausgestaltung ist in vielfältiger Form möglich.
Ziele
- Entwicklung von Selbständigkeit und Autonomie
- Befähigung zur eigenständigen Lebensführung
- Stärkung der Eigenverantwortlichkeit
- Aufrechterhaltung des Kontaktes zum sozialen Umfeld