Hilfe für junge Volljährige/Nachbetreuung (§41 SGB VIII)

Diese Form der Hilfe zur Erziehung unterstützt den jungen Volljährigen im Alter von 18-21 Jahren bei der selbständigen Gestaltung des eigenen Lebens und bei seiner/ ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit.
Die Ausgestaltung ist in vielfältiger Form möglich.

Ziele

  • Entwicklung von Selbständigkeit und Autonomie
  • Befähigung zur eigenständigen Lebensführung
  • Stärkung der Eigenverantwortlichkeit
  • Aufrechterhaltung des Kontaktes zum sozialen Umfeld