Erziehungsbeistand (§30 SGB VIII)
Dieses Angebot unterstützt Kinder ab dem 9.Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsproblemen. Die Eltern und das soziale Umfeld werden intensiv in die Hilfe einbezogen.
Ziele
- Gestaltung der Eltern-Kind-Beziehung
- Bewältigung von schulischen Problemen und Unterstützung bei der Berufswahl
- Hilfe bei der Verselbständigung
- Entwicklung von Eigenverantwortlichkeit und Problemlösungskompetenzen…