Ambulante Hilfen
AKTUELLES
Wir suchen ständig Pflegeeltern mit einer pädagogischen oder psychologischen Grundausbildung eines Elternteils für entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche. Kontaktieren Sie uns...
gefördert vom
Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV)
unterstützt von der
IKK classic
OVB Leipzig
Ihr Ansprechpartner
Diana Schindler
Tel. 0151-27648203
d.schindler@herbie-leipzig.de
Ambulante Leistungsangebote der Hilfen zur Erziehung nach dem SGB VIII
Das übergeordnete Ziel ambulanter Hilfen zur Erziehung besteht
darin, Familien bei der Bewältigung von individuellen Problemlagen
zu unterstützen, die erzieherischen Handlungsspielräume zu
erweitern und zu stärken und verschiedene Konfliktlösungs-
strategien zu erarbeiten. Sie sind gerichtet auf die positive
Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Eltern, deren Entlastung
in kritisch zugespitzten Situationen, auf die Stützung der Persön-
lichkeit der Kinder und Jugendlichen und auf den Abbau von
Benachteiligungen.
Ambulante Hilfen sollen so die individuellen Fähigkeiten sowie
die familiären, sozialen und sozialräumlichen Ressourcen
aktivieren und ausbauen.
Alle unseren ambulanten Angebote sind darauf ausgerichtet,
möglichst gute Entwicklungsbedingungen für junge Menschen sicherzustellen.
Wir sind davon überzeugt, dass dies zuallererst innerhalb der Herkunftsfamilie ermöglicht werden soll und dass eine Trennung vom Elternhaus immer nur die zweitbeste Lösung ist.
Die von uns eingesetzten sozialpädagogischen Fachkräfte suchen gemeinsam mit den Eltern, Kindern und Jugendlichen nach Lösungen zur Bewältigung der Probleme. So wird zum einen die Hilfe zur Selbsthilfe angeregt und gefördert und zum anderen das Umfeld in Absprache mit den Familien einbezogen.
Das Wohl der Kinder und Jugendlichen und ihre positive Entwicklung stehen bei allem Handeln im Vordergrund.
Wir geben Familien professionelle Unterstützung:
- bei der positiven Entwicklung des Kindes
- bei der Auseinandersetzung mit dem eigenen Erziehungsverhalten und den gesellschaftlichen Anforderungen
- im Umgang mit Institutionen, Ämtern und Behörden
- bei der Bewältigung schulischer Probleme des Kindes
- in schwierigen Lebenssituationen
- bei der Verselbstständigung von Jugendlichen im Haushalt oder im eigenen Wohnraum
- bei Sucht-, Drogen- und Schuldenproblemen
Der Antrag auf Hilfen zur Erziehung ist beim Jugendamt im zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) zu stellen.
Ambulante Hilfen zur Erziehung (§ 27ff SGB VIII)
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehungsbeistand
- Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
- Betreutes Einzelwohnen
- Hilfe für junge Volljährige / Nachbetreuung
- Eltern-AG
- Begleiteter Umgang
Wir übernehmen zudem
- Rückführungsaufträge
- In Ausnahmefällen erarbeiten wir mit dem Jugendamt und der Familie ein individuell zugeschnittenes Hilfeangebot.